Allgemeine Geschäfts- Vertrags- und Zahlungsbedingungen der AERTICKET AG und der Fulfilmentpartner

 

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäfts- und Vertragsbedingungen gelten im Geschäftsverkehr der Reisebüros auch als Agentur bezeichnet mit der

AERTICKET AG und ihren Fulfilmentpartnern
- nachstehend insgesamt AER bezeichnet -

 

für die Vermittlung von Beförderungen im Linienflugverkehr, die durch Fluggesellschaften erbracht werden, die nachstehend als Leistungsträger bezeichnet werden und die insoweit bei der Abwicklung der Flugbuchung durch AER vertreten werden. Hierbei handelt es sich um Fluggesellschaften, die der IATA angehören, aber auch um nicht IATA gebundene Fluggesellschaften.

 

1. Grundsätze

1.1 Für die Geschäfts- und Vertragsbeziehung zwischen AER und der Agentur gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbeziehungen in ihrer zum Zeitpunkt der Beauftragung gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen der Agentur erkennt AER nicht an, es sei denn, AER hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Soweit einzelne Fulfilmentpartner der AERTICKET AG unmittelbare Vertragsverhältnisse mit der Agentur begründen, gelten deren vereinbarten Regelungen unter Einbeziehung der vom jeweiligen Fulfilmentpartner verwandten Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

1.2 AER ist kein Reiseveranstalter. AER ist ein Vermittler von Personenbeförderungen im Luftverkehr und vermittelt den Abschluss einer Beförderung im Luftverkehr mit unterschiedlichen Leistungsträgern. Leistungsträger sind zum einen die Luftfrachtführer, die der IATA angehören, aber auch solche, die sich der IATA nicht angeschlossen haben. AER erfüllt den Abwicklungs- und Buchungsauftrag der Agenturen, die diese Leistung als Fremdleistung im Interesse ihrer Kunden im Rahmen des bestehenden Vermittlungsauftrages beziehen. Eine Vertragsbeziehung zwischen dem Kunden der Agentur und AER entsteht nicht.

1.3 Leistungen, die AER insoweit erbringt, sind Nebenleistungen zur Beförderungsleistung und teilen umsatzsteuerlich das Schicksal der Hauptleistung, auch soweit sie von AERTICKET AG unter Einbindung ihrer Fulfilmentpartner erbracht werden.

1.4 Es gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die den Vertrag mit der Agentur ergänzen. Die gesetzlichen Bestimmungen über den Handelsvertreter und den Handelsmakler sowie über den Geschäftsbesorgungsvertrag gelten ergänzend, sowie die Resolutionen der IATA in ihrer jeweils gültigen Fassung, soweit es sich um Beförderungen mit IATA angehörenden Leistungsträgern handelt. Es gelten ferner die Regelungen, des Billing and Settlement Plan nachstehend als BSP bezeichnet.

1.5 AER handelt im Namen und auf Rechnung des jeweiligen Leistungsträgers für die Flugreservierung, die Flugbestellung, die Ausstellung der Flugdokumente und besitzt Inkassovollmacht für das dem Leistungsträger zustehende Flugentgelt. Das Flugentgelt beinhaltet auch die mit der Beförderungsleistung in Zusammenhang stehenden Entgelte Beiträge und Steuern.

1.6 Die Agentur hat Inkassovollmacht für die Einziehung des Flugentgelts, der Stornokosten, der Vergütungen von AER sowie der damit in Zusammenhang stehenden weiteren Entgelte. Das Recht der Leistungsträger und von AER die ihnen zustehenden Leistungsentgelte selbst einzuziehen, wird hierdurch nicht berührt. Die Vereinnahmung dieser Leistungsentgelte durch die Agentur erfolgt treuhänderisch. Das Recht der Agentur eigene Dienstleistungen dem Kunden gegenüber abzurechnen, wird hierdurch nicht berührt.

 

2. Buchungsablauf

2.1 Die Agentur hat für das Buchungs- und Reservierungsverfahren die von AER akzeptierte bzw. bereit gestellte Hard- und Software zu benutzen.

2.2 Der Auftrag zur Vermittlung der Beförderungsleistung wird wirksam mit seiner Bestätigung, die in der Regel elektronisch im Buchungsvorgang erfolgt.

2.3 Die Agentur ist verpflichtet, alle für eine Buchung notwendigen Angaben vollständig und zweifelsfrei zu liefern und eingegangene Buchungen unverzüglich auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen, insbesondere im elektronischen Buchungsverfahren und über Internet Booking Engines.

2.4 Alle in den Angeboten und den Buchungsbestätigungen genannten Teilnahmebedingungen, insbesondere Einschränkungen im Teilnehmerkreis, länderspezifische Besonderheiten und Nachweise über einen bestimmten Kundenstatus sind als verbindlich anzuerkennen und einzuhalten. Die Agentur hat seinen Kunden darauf zu verpflichten bzw. hinzuweisen.

2.5 Ein Flugschein gilt für die natürliche Person, für die er ausgestellt ist. Flugscheindokumente sind nur mit Zustimmung des Leistungsträgers übertragbar.

 

3. AER Tarifdatenbank und Internet Booking Engines

3.1. AER stellt der Agentur über ausgewählte Betreiber von Internet Booking Engines ( IBE ) die von AER mit größtmöglicher Sorgfalt aufgebaute und regelmäßig aktualisierte Tarifdatenbank zur Verfügung. Dabei handelt es sich um eine besondere Service-Leistung von AER. Für ihre Nutzung wird eine IBE-Lizenz aber auch die Gestattung durch AER vorausgesetzt. Die Gestattung gilt mit Abschluß des Agenturvertrages als erteilt, es sei denn, dass vertraglich die Nutzung der Tarifdatenbank im Agenturvertrag ausgeschlossen wurde. Sie endet stets mit Widerruf oder mit Beendigung des Agenturvertrages. Die Nutzung dieser Tarifdatenbank als Zusatzleistung kann von AER der Agentur nach interner Prüfung eingeräumt werden und jederzeit gegenüber der Agentur widerrufen werden oder nur noch gegen Zahlung eines Nutzungsentgelts freigeschaltet werden.

3.2 Soweit die Tarifdatenbank einem Betreiber von IBE nicht mehr zur Verfügung gestellt wird, endet auch das Nutzungsrecht der Agentur, soweit sie mit dem betroffenen Betreiber zusammenarbeitet. In diesem Fall können AER und die Agentur die Freischaltung gesondert vereinbaren. AER hat das Recht für die Einräumung einer gesonderten Nutzungsmöglichkeit eine angemessene und marktübliche Nutzungsvergütung zu verlangen.

3.3. AER und die von ihr beauftragten und eingebundenen Unternehmen unterstützen die Agentur bei der Administration der IBE und passen die IBE - Lizenzen den laufenden Veränderungen der IBE-Betreiber, der Flugdatenbank und den Inhalten der Reservierungssysteme an. AER und die für sie in diesem Zusammenhang tätigen Unternehmen handeln mit größter Sorgfalt und informieren die Agentur über alle Änderungen von denen sie Kenntnis erlangen. Die Agentur bleibt wegen der Komplexität der eingesetzten aber auch unterschiedlichen Bearbeitungs- und Verwaltungssysteme zur Mithilfe verpflichtet, insbesondere ist sie verpflichtet alle eingehenden Buchungen auf Richtigkeit zu überprüfen und hat etwaige Fehler umgehend an AERTiCKET AG zu melden.

3.4. Nutzt die Agentur diese Tarifdatenbank, so ist es der Agentur untersagt, über IBE eingegangene Buchungen zu stornieren oder den Buchungsauftrag an Wettbewerber von AER weiterzugeben. Verletzt die Agentur diese Verpflichtung, ist AER berechtigt Schadenersatz zu verlangen und/ oder bestehende Vertragsverhältnisse aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen.

3.5. AER haftet nicht für die Darstellung und Umsetzung der Tarife aus der Tarifdatenbank in den Internet Booking Engines der Betreiber.

 

4. Reklamationen, Stornierung, Refund

4.1 Sind Reklamationen und / oder Regressforderungen berechtigt, erhält die Agentur eine Gutschrift mit der Verpflichtung, sie demjenigen weiterzugeben, der sie beansprucht hat. Handelt es sich um Reklamationen, die den Beförderungsvertrag zwischen dem Kunden und dem Leistungsträger betreffen nur dann, wenn der Leistungsträger die Reklamation /Regressforderung anerkennt.

4.2 Buchungen können vor Nutzung des Flugscheins gegen Rückgabe der Flugscheindokumente storniert werden. Hierbei fällt eine Stornogebühr an, die je nach Leistungsträger unterschiedlich hoch ist und von demjenigen zu tragen ist, der die Stornierung veranlasst hat.

4.3 Reklamationen und / oder Regressforderungen der Kunden hat die Agentur bei AER anzumelden unter Beifügung der dafür notwendigen Dokumente. unter Einhaltung der vorgegebenen Bestimmungen und unter Verwendung der dafür vorgesehenen Formulare.

 

5. Auslieferung der Flugdokumente

5.1 Die Agentur ist verpflichtet dem/n Kunden die Reiseunterlagen nur auszuhändigen, wenn auch der Reisepreis vollständig gezahlt ist. Die Agentur haftet gegenüber AER auf den vollen Rechnungsbetrag. Sofern es sich um einen elektronisch übermittelten Flugschein ( E-Tix) handelt, ist auch sicher zustellen, dass die Übermittlung des Buchungscodes nicht vor der Bezahlung des Flugscheines erfolgt ist. Die Zahlung und Übermittlung des E-Tix sind voneinander unabhängig, aber stets von der Agentur zu dokumentieren.

5.2 Der Versand der Reisedokumente erfolgt auf Kosten und Gefahr der Agentur. Werden die Reisedokumente durch einen Boten übergeben, geht die Gefahr erst mit der Übergabe der Dokumente auf die Agentur über, es sei denn, dass der Bote von der Agentur eingesetzt und beauftragt wurde. In diesem Fall geht die Gefahr mit Übergabe der Reisedokumente an den Boten auf die Agentur über. Die Kosten des Transportes hat in jedem Fall die Agentur zu übernehmen.

5.3 Der Verlust eines Flugdokuments ist vor Antritt zw. Beendigung der Reise unverzüglich AER oder dem Leistungsträger anzuzeigen. Die Agentur hat seinen Kunden der von ihm gebuchten Fluggesellschaft anzuzeigen.

5.4 AER stellt der Agentur auf Anforderung die vorhandenen bzw. beschafften Auslieferungsbescheinigungen der mit der Beförderung der Reisedokumente beauftragten Unternehmen zur Überprüfung und /oder Geltendmachung von Schadenersatzforderungen zur Verfügung.

 

6. Leistungsentgelte und Zahlungsabwicklung

6.1 AER wird bei der Abrechnung der Buchungsaufträge unterscheiden, ob es sich um 1. Brutto - Tickets, 2. Netto “Tickets / consofares, 3. 0 - Provision - Tickets handelt. Für die Vergütung des Reisebüros gilt die Provisionsregelung in ihrer jeweiligen aktuellen Fassung.

6.2. Die Zahlungsabwicklung folgt dieser Unterscheidung, wobei aber grundsätzlich gilt, dass AER zur Abbuchung im Bankabbuchungsverfahren ermächtigt ist.

6.3. Für den Kreditkarteneinsatz sind die Richtlinien des BSP, und die von AER zusammengestellten Hinweise, die in der Anlage zu diesen AGB zusammengestellt sind zwingend zu beachten, insbesondere wegen des im hier angewandten Mail-Order Verfahren bestehenden erhöhten Risikos für einen Kreditkartenmißbrauch. Sie sind Bestandteil der AGB.

 

7. Besondere Pflichten der Agentur und Haftung

7.1 Die Agentur ist verpflichtet sich, ihre Kunden und AER mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes von Schäden und Nachbelastungen freizuhalten. Sie ist insbesondere verpflichtet:

  • Treuhänderisch vereinnahmte Zahlungen an den Berechtigten abzuführen bzw. zur Abbuchung bereit zu halten.
  • Bei Unklarheiten im Buchungs- und Zahlungsverkehr unverzügliche Klärung über AER herbeizuführen und bei festgestellten Fehlern unverzüglich AER TICKET AG zu benachrichtigen.
  • Sich regelmäßig über die geltenden Resolutionen der IATA zu informieren.
  • Die Bestimmungen des BSP, und die Vorgaben bei Zahlung über Kreditkarte insbesondere im Mail-Order-Verfahren einzuhalten und den Kunden auf die Weitergabe der Kreditkartendaten an den Leistungsträger bzw. AER zum Zwecke der Abbuchung der einzelnen Transaktionsrechnungsbeträge hinzuweisen und seine Zustimmung zu dieser Verwendung einzuholen.
  • Ihre Kunden bei Abschluß eines Vermittlungsvertrages darauf hinzuweisen, dass sich die Agentur zur Erfüllung dieses Vermittlungsauftrages AER, damit AERTICKET AG und ihrer Fulfilmentpartner bedient, dass AER Inkassobevollmächtigte für die Fluggesellschaft als Leistungsträger ist und berechtigt bei Zahlung des Kunden mit Kreditkarte den Rechnungsbetrag ganz oder in Höhe der auf AER und /oder die Fluggesellschaft entfallenden Leistungsanteile einziehen bzw. abbuchen zu lassen. Das Recht des Leistungsträgers das ihm zustehende Flugentgelt selbst einzuziehen, bleibt unberührt.
  • Dem Kunden vor Abflug die von den Leistungsträgern herausgegebenen aktuellen Hinweise und Empfehlungen weiterzugeben und diese im Interesse des Kunden vor dem Abflugtermin über den Leistungsträger / AER, veröffentlicht im täglichen aktualisierten Newsletter- Dienst abzufragen.
  • Flugdokumente erst nach vollständiger Zahlung dem Kunden zur Verfügung zu stellen. Die Agentur übernimmt die volle Haftung für die Begleichung des vollständigen Flugpreises. Dies gilt auch bei Hinterlegung als E-Tix.
  • Alle durch AER gegenüber der Agentur veröffentlichten Preislisten sind vertrauliche Arbeitsunterlagen. Die in diesen Listen angegebenen Preise sind ausschließlich zur direkten Kundenberatung zu nutzen; eine Weitergabe an andere Agenturen, Leistungsträger oder Wettbewerber ist nicht gestattet.
  • Alle in den Angeboten der AER genannten Teilnahmebedingungen, insbesondere im Teilnehmerkreis und Nachweis eines bestimmten Kundenstatus sind verbindlich anzuerkennen und einzuhalten.

7.2 Die Agentur haftet für die AER entstehenden Nachteile aus der Verletzung der ihr obliegenden Haupt- und Nebenpflichten und hat für die Verletzungen durch ihre Erfüllungsgehilfen einzustehen. Die Agentur haftet für die ordnungsgemäße Abwicklung der ihr im Buchungsablauf und Zahlungsverkehr obliegenden Aufgaben, Aufklärungs- und Sorgfaltspflichten. Sie hat AER insoweit von jeglicher Haftung freizustellen, insbesondere bei nicht korrekt vorgenommenen Buchungen.

 

8. Haftung von AERTiCKET AG , ihrer Fulfilmentpartner und Haftungsausschluss

8.1 AER haftet für die ordnungsgemäße und sorgfältige Abwicklung der ihr erteilten und von ihr bestätigten Aufträge. Dies gilt auch für die entgeltliche Freischaltung der Tarifdatenbank aufgrund einer gesonderten Vereinbarung mit der Agentur, wenn die Agentur hierfür eine Nutzungsvergütung zahlt. Eine Haftung entfällt bei unentgeltlicher Nutzungseinräumung.

8.2 AER haftet für Übermittlungsfehler im Falle schriftlich oder elektronisch erteilter Preisauskünfte, vorbehaltlich der Ziffer 8.1. Im Schadensfall ist ihre Haftung begrenzt auf die Höhe des tatsächlich angefallenen Mehrbetrags.

8.3. AER haftet nicht für von den Betreibern von IBE vorgenommenen und mit ihr nicht abgestimmten Änderungen und/oder ihr nicht zur Kenntnis gebrachten Änderungen im Buchungsablauf, der Umsetzung und Darstellung der Tarifdatenbank, der Flugdatenbank sowie der Reservierungsinhalte.

 

9. Datenschutzbestimmungen

AER verpflichtet sich den für den Buchungs- und Zahlungsvorgang notwendigen Datenbestand auch soweit er den Kunden betrifft lediglich zu eigenen Zwecken und zur Abwicklung des Auftrages zu nutzen und nicht an außenstehende Dritte weiterzugeben, sofern hierzu keine gesetzliche oder behördliche Verpflichtung besteht, insbesondere zur Bekämpfung von Missbrauch , insbesondere Kartenmissbrauch. Soweit es zur Abwicklung der geschlossenen Verträge erforderlich ist, dürfen bei der Registrierung von Teilnehmerdaten diese an die jeweiligen Leistungsträger und Dritte weitergegeben werden.

 

10. Wirksamkeit der AGB und Schlussbestimmung

10.1 Im Falle der Unwirksamkeit einer Bestimmung der Allgemeinen Geschäfts- und Vertragsbedingungen, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. Eine unwirksame Bestimmung ist in diesem Fall durch die gesetzlich zulässige Regelung zu ersetzen, die unter Berücksichtigung des wirtschaftlichen Zweckes der gewollten Regelung am ehesten entspricht.

10.2 Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden in ihrer jeweils geltenden Fassung wirksam und damit Bestandteil des Agentur - Vertrages einen Monat nach ihrer Einstellung für die Agentur in das Internet bzw. einen Tag nach direktem Hinweis schriftlich, telefonisch, per Fax oder E-Mail an die Agentur.

 

Stand der AGB: 01.09.2009

 

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